Friedrich SchillerFriedrich Schiller

Friedrich Schiller an Siegfried Lebrecht Crusius

Weimar 18. Dec. [Donnerstag] 1800.

Die 36 Carolin habe ich richtig erhalten und danke Ihnen verbindlich dafür, sowie für Ihre gütige Besorgung der 40 Thlr. an die Schwägrichensche Handlung. Mit dem kleinen Rest kann es bis nach dem Neujahr anstehen. 

Die Niederl. Geschichte von Meteren befindet sich hier in herzogl. Bibliothec und ist ein großer Foliant. Es wird schwer halten und Weitläuftigkeiten verursachen, sie zu verschicken; doch wenn es nicht anders ist, so muß schon Rath geschafft werden. Sonst aber, glaube ich, könnten Sie es einem Künstler, der sich in Dresden, Berlin oder Leipzig befindet, übergeben, sich dieses Buch zu verschaffen, denn es findet sich ganz zuverlässig auf den Bibliothecen, die auch nur mäßig benutzt sind. Bolt in Berlin oder Seidelmann in Dresden würden es sich sehr leicht verschaffen können. Ich würde Ihnen, wenn Sie nicht gegen ihn prevenirt wären, den hiesigen Prof. Meier vorschlagen, daß er das Bild aus hiesiger Bibliothec copiere. Sonst ist hier kein Künstler, der es besser machen könnte. In Berlin würde Hr. Prof. Woltmann gern behülflich seyn, dem Hrn. Bolt das Buch zu verschaffen, und Seidelmann würde es durch den Hrn. Bibliothecar Dasdorf zu Dresden ohne Mühe erhalten. 

Das ganze Mscrpt wird nach meinem Ueberschlage, wenn es in etwas kleinerem Format und nicht eng gedruckt wird, 2 Alphabete, ein oder zwey Bogen auf oder ab, betragen. 

Der Nachdruck meiner Gedichte in Wien ist sehr verdrießlich. Wenn es nur irgend ein Mittel gäbe, diesem Unfug zu steuern. So ist auch mein Wallenstein an 2 Orten, in Bamberg und zu Wien, nachgedruckt und an letzterem Ort noch dazu mit Kaiserlichen Privilegien. Freilich wäre man sicherer gegangen, wenn man für diese Schriften sich ein Privilegium zu Wien gekauft hätte. 

Ich empfehle mich Ihnen aufs beste. In Kurzem wird neues Mscrpt. erfolgen. 

Ihr ganz ergebener 

Schiller.


Bemerkungen

1 Zu S. 229. Z. 3. Die 36 Carolin waren am 15. Dez. eingetroffen. Zu Z. 5. Vgl. Nr. 1643.